DIANIT AG; Tresore I Tresorbau I Tresorräume

AGB DER DIANIT AG 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der DIANIT AG

Stand: 1. Januar 2020

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der DIANIT AG (nachfolgend “Dianit”) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend “Produkte”) von DIANIT. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Dianit geschäftliche Beziehung pflegt.

2. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Produkte oder Dienstleistungen, welche DIANIT anbietet. Verkauf und Lieferung erfolgen ausschliesslich nach den AGB von Dianit. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Dianit hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.dianit.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Dianit bezogen werden.

3. Leistungen von DIANIT

DIANIT erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäss diesen AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen.

4. Lieferumfang

Dianit ist stets bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu informieren und aufzuklären. Jegliche Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Gewährleistungsbestimmungen und Gewährleistungsdauer, welche von Dianit publiziert werden, sind ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei Produkte Fotos um Beispielbilder handelt, die in Grösse, Schlossvariante und Farbe vom Original abweichen kann.
Dianit legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb nicht verbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs oder aus sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Lieferung

Die Lieferung, der Transport ins Gebäude und die Platzierung erfolgt immer auf Gefahr des Käufers, auch wenn Frankolieferung vereinbart wurde. Die Lieferung ab Lager, der Transport ins Gebäude und die Platzierung gehen zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Reklamationen über fehlende oder beschädigte Ware müssen uns unverzüglich – spätestens innert 5 Tagen – ab Ablieferungsdatum schriftlich gemeldet werden. Transportschäden sind zusätzlich dem Spediteur bei Übernahme der Ware unverzüglich zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Bei Lieferung durch die Post, sind Transportschäden unverzüglich innert 3 Tagen der zuständigen Poststelle zu melden.

6. Vertragsabschluss

Die Produkte, Dienstleistungen und Preise die von DIANIT publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, im Ladengeschäft, via Sicherheitsberater vor Ort, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Falls eine der oben genannten auflösenden Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme verpflichtet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist Dianit nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.

7. Zahlungsbedingungen

Allgemein verpflichtet sich der Kunde, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die Produkte bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum von DIANIT. Der Kunde ermächtigt DIANIT hiermit, im Eigentumsvorbehaltsregister einen entsprechenden Eintrag zu veranlassen. Bleibt der Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister aus oder werden die Kaufgegenstände auf dem Grundstück des Kunden eingebaut, verpflichtet sich der Kunde zur Rückübertragung des Eigentums, sofern er mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Rückübertragung gehen zulasten des Kunden.

8. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und alle Lieferungen ausgesetzt. DIANIT behält sich das Rücktrittsrecht vor. Diese Vertragsauflösung tritt automatisch und ohne Vorankündigung nach acht Tagen in Kraft, nachdem Dianit dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen. DIANIT kann ab der 2. Mahnung und den damit verbundenen manuellen Aufwänden eine Gebühr von Fr. 40.- erheben. DIANIT behält sich das Recht vor, Inkassovorgänge an einen Dritten zu übertragen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstiger vertraglicher Pflichtverletzung oder wenn DIANIT Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, behält sich Dianit das Recht vor, den Rechnungsstatus des Kunden zu entfernen.

9. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen bei DIANIT sind gemäss der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Im Falle von nachträglichen Änderungen und Stornierungen werden die Produktions und angefallenen Aufwendungen mit 60% des Auftragswerts in Rechnung gestellt. Falls der Kunde eine Auftragsbestätigung der DIANIT AG nicht innerhalb 24- Stunden schriftlich widerruft oder trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann die DIANIT AG den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten gemäss der AGB in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung der DIANIT gemäss der AGB steht dem Kunden frühestens acht Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet DIANIT dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.

10. Umtausch und Rückgabe

Schadenersatzansprüche aus Verkauf, Lieferung, Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung oder aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen DIANIT und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von DIANIT gänzlich ausgeschlossen.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, sind ebenso ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn, Regressansprüchen Dritter sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

11. Garantie

DIANIT garantiert – für alle neuen Tresore die ab dem 1.3.2018 verkauft wurden – für die Dauer von 12 Monaten dafür, dass der Tresor keine mechanischen Mängel aufweist.
Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nach Ablieferung sofort zu prüfen und allfällige Beanstandungen innert 8 Tagen ab Entdeckung DIANIT mitzuteilen. Bei Beanstandungen innerhalb der Garantieleistungen hat DIANIT die Wahl, entweder kostenlosen Ersatz der schadhaften Teile, Instandstellung des Kaufgegenstandes oder, soweit für den Kunden zumutbar, eine angemessene Kaufpreisminderung zu gewähren. Das Recht auf Wandelung des Kaufvertrages sowie jegliche Haftung für Mängelfolgeschäden wird wegbedungen. Für Kleintresore bis 30 kg ist der Erfüllungsort Wallisellen (ausgenommen davon sind Kunden mit Servicevertrag).
Gehen Mängel auf; die Nichtbeachtung von Betriebs- und Unterhaltsvorschriften, unsachgemässe Behandlung, mechanische Gewalt, Entwendungen, Verlegung des Codes, Kriegsereignisse jeder Art entfällt jeder Leistungsanspruch des Käufers. Die Garantie erlischt, wenn Dritte – nicht von DIANIT autorisierte – Personen am Tresor Eingriffe oder Veränderungen oder Reparaturen vornehmen.
Entstehen im Falle einer Reparatur ausserhalb der Gewährleistungspflicht Kosten, gehen diese zu Lasten des Kunden (Arbeitszeit, Materialkosten und Anfahrtsweg). Austausch oder Reparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
Der DIANIT Notfall Service garantiert während der Woche den Vorort Einsatz eines qualifizierten DIANIT Tresor Technikers. Ein Notfall liegt dann vor wenn sich der Tresor nicht öffnen lässt. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden (ausgenommen sind Garantiefälle gemäss den oben aufgeführten Garantieleistungen der DIANIT).

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, sind ebenso ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn, Regressansprüchen Dritter sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

12. Bargeld Versicherung

In den Tresor Verkaufspreisen ist, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, die Option Bargeld Versicherung nicht enthalten. Wenn Sie eine Bargeld Versicherung abschliessen, handelt es sich um eine reine Vermittlungsleistung der DIANIT AG. Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen Ihnen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zustande. Die DIANIT AG übernimmt keinerlei Haftung.

13. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Verkauf, Reparatur, Lieferung, Montage, Unmöglichkeit der Leistungserbringung, Vertragsverletzung oder aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie aus unerlaubter Handlung sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen DIANIT und gegen die Erfüllungsgehilfen von DIANIT gänzlich ausgeschlossen.

Notöffnungen und Reparaturen werden auf Risiko des Auftraggebers und ohne Erfolgsgarantie durchgeführt.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung, Leistungsausfall oder Reparaturen ergeben, sind ebenso ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn, Regressansprüchen Dritter sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

Lieferungen und Montagen werden von DIANIT auf Anweisung und Verantwortung des Kunden durchgeführt. Es ist am Kunden, zu prüfen, ob der Standort geeignet ist und der Boden oder die Wände für eine Montage mit Ankern geeignet ist.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Domizil des Käufers.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)).

16. Urheberrechtlicher Hinweis

Die Produkte Daten und Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das ausschliessliche Nutzungsrecht gehört der DIANIT AG. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der DIANIT AG zulässig.