AGB DER DIANIT AG
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der DIANIT AG
Stand: 18.03.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Dianit AG. Mit der Mitteilung an die Kundschaft und dem Abschluss des Vertrags sind sie untrennbarer Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Von den AGB abweichende, anderslautende Vertragsbedingungen, namentlich auch solche, welche die Kundschaft zusammen mit der Vertragsannahme für anwendbar erklärt, haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von der Dianit AG ausdrücklich und in schriftlicher Form akzeptiert worden sind. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Dianit AG in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen der Kundschaft die Lieferung an sie vorbehaltlos ausführt.
2. Anerkennung der AGB
Durch die Bestellungserteilung durch die Kundschaft entsteht ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag mit der Dianit AG und der Käufer anerkennt, ohne gegenteilige schriftliche Abmachung, sämtliche Punkte dieser AGB für Lieferungen und Leistungen.
3. Angebote & Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Katalog und Online stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Die Produkte, Dienstleistungen und Preise stellen eine Aufforderung zur Bestellung dar, die jedoch stets unter der Bedingung steht, dass eine Lieferung nicht möglich ist oder eine Preisangabe fehlerhaft ist. Bei Onlinebestellungen gibt die Kundschaft durch Anklicken des Buttons «Bestellung ausführen» im letzten Schritt des Bestellprozesses eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Lieferung der bestellten Ware oder die gleichlautende Auftragsbestätigung durch die Dianit AG zustande. Wenn eine Bestellung über den Webshop der Dianit AG eingeht, erhält die Kundschaft automatisch eine Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Erhalt dieser automatisch generierten Bestellbestätigung bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt tatsächlich geliefert werden kann. Sie informiert die Kundschaft lediglich darüber, dass die Bestellung eingegangen ist und somit der Vertrag mit der Dianit AG unter der Bedingung der Lieferfähigkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
4. Produkte, Masse, Qualität, Katalog- und Webseitenangaben
Ohne spezielle Vereinbarung liefert die Dianit AG Ware in handels- und markenüblicher Qualität und Beschaffenheit unter Berücksichtigung der Werkstoleranzen in Bezug auf Masse, Gewicht, Güte etc. Alle Abbildungen, Masse und Angaben sind unverbindlich. Die Eignung der Materialien für den Verwendungszweck des Kunden wird durch die Dianit AG nicht geprüft. Alle Produktangaben in gedruckten Katalogen oder Online publiziert erfolgen ohne Gewähr, Modell- oder Ausführungsänderungen bleiben vorbehalten.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, Ex Works („EXW“ gemäss Incoterms® 2020) und inkl. MwSt., jedoch exkl. (VEG/VRG/VOC) und anderer staatlichen Abgaben sofern nicht anders ausgewiesen.
Die Dianit AG behält sich das Recht vor, die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Für den Abschluss des Kaufvertrages sind die Preislisten mass-geblich, die zum Zeitpunkt der Bestellung in den Katalogen, Online oder in Dokumenten der Dianit AG gültig sind. Für angebrochene Verpackungs-einheiten behält sich die Dianit AG vor einen Zuschlag für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
6. Versandkosten
Die Dianit AG ist in der Wahl der Transportmittel frei. Ohne anders-lautende, schriftliche Vereinbarung sind die Versand- und Transportkosten nicht im Produktepreis enthalten und werden dem Käufer zusätzlich zum Produkte-preis in Rechnung gestellt.
7. Kleinmengenzuschlag
Bei Bestellungen unter CHF 50.- (Warenwert exkl. MwSt.), verrechnet die Dianit AG einen Kleinmengenzuschlag von CHF 10.-.
8. Bezahlung & Zahlungskonditionen
Die Rechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an Dritte weiterzugeben, für verspätete Zahlungen Verzugszinsen zu belasten und die Auslieferung pendenter Aufträge von der Zahlung der fälligen Forderung abhängig zu machen oder gar den Auftrag zu annullieren.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Dianit AG vor, einen Verzugszins in Höhe von 8 % der Rechnungssumme zu verlangen. Eine Sperrung des Kundenkontos aufgrund offener Posten ist jederzeit möglich.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller aus der Geschäfts-beziehung resultierenden Forderungen im Eigentum der Dianit AG. Die Aufnahme einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Erstellung und Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Die Dianit AG hat das Recht, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Kunden vorzunehmen. Vor dem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung der Dianit AG nicht zulässig. Die Kundschaft ist berechtigt, die von der Dianit AG gelieferten Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräussern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltswaren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die Kundschaft ist verpflichtet, der Dianit AG die Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Kundschaft muss die Ware sorgfältig behandeln und ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert ausreichend zu versichern. Wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten notwendig sind, hat die Kundschaft diese rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen.
10. Abtretung
Die Dianit AG behält sich das Recht vor, die fälligen Kaufpreisforderungen, die im Zusammenhang mit gelieferten Bestellungen entstanden sind, einschliesslich möglicher Teilzahlungsraten, Verzugszinsen und Mahngebühren, an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
11. Lieferung
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der EU, Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein.
12. Lieferfristen und Lieferverpflichtungen
Die Lieferzeit für Artikel, die sich im Lager der Dianit AG befinden, beträgt in der Regel 1 bis 2 Werktage. Die Dianit AG kann jedoch keine Garantie für die pünktliche Ankunft der Lieferung übernehmen. Sollte die Dianit AG aus Gründen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen (wie etwa Nichtverfüg-barkeit der Produkte), eine Lieferfrist nicht einhalten können, wird die Kundschaft umgehend informiert, eventuell mit Angabe einer neuen voraussichtlichen Lieferfrist. Ist diese neue Lieferfrist für die Kundschaft nicht akzeptabel oder sind die Produkte auch innerhalb dieser Frist teilweise oder gar nicht mehr verfügbar, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag bezüglich der betroffenen Produkte zurückzutreten. Eventuelle bereits vom Kunden, für die nicht verfügbaren Produkte geleistete Zahlungen, werden von der Dianit AG umgehend erstattet.
13. Gefahrenübergang & Transporthaftung
Die Dianit AG liefert gemäss den Bedingungen Ex Works („EXW“ nach den Incoterms® 2020). Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen gehen sowohl der Nutzen als auch das Risiko auf den Käufer über.
14. Transportschäden
Die Kontrolle der Lieferungen sollte unmittelbar nach Erhalt erfolgen. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Werktagen zu melden. Bei Beschädigungen oder Verlust ist der Empfänger verpflichtet, sich beim Transportunternehmen zu melden und vor der Annahme der Sendung einen Schadensbericht erstellen zu lassen und die Dianit AG zu informieren. Mängel, die bei einer ordnungsgemässen Prüfung gemäss diesem Absatz nicht erkennbar waren, sind der Dianit AG unverzüglich schriftlich (eine E-Mail ist ausreichend) mitzuteilen, andernfalls gelten die gelieferten Produkte auch hinsichtlich dieser Mängel als akzeptiert.
Die Kundschaft unterstützt die Dianit AG dabei, deren Ansprüche gegenüber dem Frachtführer oder der Transportversicherung geltend zu machen. Das Versäumnis, eine Reklamation oder Kontaktaufnahme vorzunehmen, hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere auf die Gewährleistungsrechte.
15. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Im Falle nachweislicher Material- oder Konstruktionsfehler gewährt die Dianit AG innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen eine Garantie. Für gebrauchte Waren beträgt die Garantiefrist 1 Jahr. Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach deren Entdeckung zu melden. Die Dianit AG kann die Garantie nach eigenem Ermessen durch kostenlose Reparatur, Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzprodukts, Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Produkts oder durch Minderung erfüllen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sowie sämtliche anderen Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Abtretung von Mängelansprüchen ist nicht gestattet. Die Dianit AG haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen: unsachgemässe, vertragswidrige oder illegale Lagerung, Handhabung oder Nutzung der Produkte; Verwendung inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile; unterlassene Wartung oder unsachgemässe Änderungen und Reparaturen durch die Kundschaft oder Dritte; höhere Gewalt, insbesondere Schäden durch Naturereignisse, Feuchtigkeit, Sturz oder Schlag, die nicht von der Dianit AG zu vertreten sind, sowie behördliche Anordnungen. Alle Ansprüche aus Produkthaftung und Haftung für Dienstleistungen werden ausgeschlossen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Die Dianit AG haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.
16. Technische Beratung
Die technische Beratung durch die Dianit AG vor und während der Verwendung der Produkte, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich erfolgt, geschieht nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Die Beratung entbindet die Kundschaft nicht von der Verpflichtung, die gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigte Verarbeitung und Verwendung zu prüfen. Das Risiko für die Verwendung und Verarbeitung der Produkte trägt ausschliesslich die Kundschaft. Die Dianit AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Zollangaben (Zolltarifnummer und Herkunftsland). Die Kundschaft stellt die Dianit AG von sämtlichen Drittansprüchen frei, die aus einer durch die Kundschaft verursachten unvollständigen oder fehlerhaften Zollanmeldung resultieren.
17. Sonderanfertigungen und nicht lagernde Produkte
Für Sonderanfertigungen und Waren, die Dianit AG nicht im Katalogsortiment führt, erstellt Dianit AG für die Kundschaft eine spezifische Offerte (telefonisch oder schriftlich). Die in der Offerte genannten Preise sind nur bei sofortiger Bestellung und bei Abnahme der angegebenen Mengen verbindlich. Bei Spezialanfertigungen und Waren die Dianit AG nicht im Katalogsortiment führt, werden dem Kunden die Beschaffungskosten, inklusiv allfälliger Importkosten (z.B. Verzollungskosten), in Rechnung gestellt. Angebote und Bestätigungen von Sonderanfertigungen werden immer auf der Basis der Dianit AG und der Einschätzung vom Werk abgegeben. Die Dianit AG behält sich das Recht vor, von einem Liefervertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvor-hergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand der Dianit AG ihrerseits nicht gelöst werden können. Alle über eine normale Beratung hinausgehenden Aufwände sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Bei Sonderanfertigungen bleibt, sofern nichts anderes vereinbart, eine Unter- oder Überlieferung von bis zu 10% auf die bestellte Menge vorbehalten.
18. Elektronische Produkte und elektrische Ausrüstung
Für den Einbau von elektronischen Produkten und elektrischer Ausrüstung bestehen regelmässig spezifische Vorschriften, welche sich aus den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und Regularien ergeben. Die Kundschaft ist allein für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich. Dianit AG gibt diesbezüglich weder Gewährleistungen für die jeweiligen Produkte bzw. die jeweilige Ausrüstung ab noch übernimmt Dianit AG eine Haftung für die Einhaltung solcher anwendbaren Vorschriften. Die Kosten für Änderung der elektronischen Produkte und/oder der elektrischen Ausrüstung, zur Anpassung an die anwendbaren Vorschriften, trägt der Käufer vollumfänglich selbst.
19. Schutzrechte, Eigentums- und Urheberrechte
Die von der Dianit AG gemachten Vorschläge, Angebote, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen in irgendeiner Form sind der Dianit AG geistiges Eigentum und daher vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit dem deren Einverständnis dritten Personen zur Kenntnis gebracht werden. Die von der Dianit AG zur Herstellung des Vertragsgegenstandes im Auftrage des Kunden hergestellten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Vorrichtungen, Unterlagen usw. bleiben auch dann, wenn die Vertragsbeziehungen enden, Eigentum der Dianit AG und werden bei Vertragsbeendigung nur dann dem Kunden ausgeliefert, wenn sie gesondert berechnet wurden. Die grafische Gestaltung und das verwendete Artikelnummernsystem in den Dianit AG Katalogen bzw. Dokumenten (in gedruckter und elektronischer Form) sind urheberrechtlich geschützt. Nachdrucke und jede Art von Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur zulässig mit schriftlicher Genehmigung der Dianit AG.
20. Änderung der AGB
Die Dianit AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Die jeweils gültige aktuelle Version der AGB kann unter https://www.dianit.ch/agb-der-dianit-ag/eingesehen und ausgedruckt werden.
21. Datenschutz
Die Erhebung und die Bearbeitung von Personendaten über die Kundschaft durch Dianit AG ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter https://www.dianit.ch/datenschutzerklaerung/.
22. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst wie unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
23. Anwendbares Recht
Falls sich zwischen der deutschen und den in anderen Sprachen abgefassten AGB Differenzen ergeben sollten, ist auf den deutschen Originaltext abzustellen. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
24. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich-Wallisellen/Schweiz. Dianit AG ist jedoch berechtigt, die Kundschaft an ihrem Sitz oder Wohnsitz zu verklagen.